Widerspruch einlegen
Was Sie wissen sollten
Mit dem System ESF Bavaria 2021 können Sie nicht nur Projektanträge oder Verwendungsnachweise elektronisch einreichen, sondern auch die Behörde übermittelt Antworten, Nachfragen oder Entscheidungen an Sie über das System.
Die wichtigsten Entscheidungen werden anhand von sogenannten Bescheiden mitgeteilt:
- Wird ein Projektantrag genehmigt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
- Wird ein Projektantrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Achtung! Sie haben das Recht, gegen jeden Bescheid einen Widerspruch einzulegen. Auf die hierbei einzuhaltenden Frist- und Formvoraussetzungen werden Sie zusätzlich zu dieser Online-Hilfe auch in der sog. Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides im Einzelnen hingewiesen.
Sollten Sie Fehler bei der Berücksichtigung von Belegen feststellen oder möchten Sie ergänzende Belege nachreichen, beachten Sie bitte unsere separaten Hinweise zu einem Widerspruch mit neuen Belegen.
Was Sie tun können
Ergänzend zu einer formwirksamen Widerspruchseinlegung (siehe hierzu unten) haben Sie die optionale Möglichkeit, einen Widerspruch zusätzlich formunwirksam über ESF Bavaria 2021 einzureichen. Rufen Sie hierzu Ihr Projekt auf und klicken Sie im Dialog "Vorgangsbearbeitung" auf die Schaltfläche "Neuer Vorgang". Das System zeigt dann einen Dialog an, in dem Sie neue Vorgänge für das Projekt anlegen können.
Wählen Sie in der Liste den Vorgang Widerspruch aus.
Rechts wird die Zuordnung zu den thematischen Blöcken der Vorgangsübersicht angezeigt. Die Zuordnung erfolgt automatisch und deshalb sind die Felder inaktiv.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "neuen Vorgang anlegen".
Abbildung 1 neuen Vorgang anlegen
Der Widerspruch wird erzeugt und angezeigt. Füllen Sie die Pflichtfelder (s. rote Sternchen *) aus und laden Sie ergänzende Dokumente hoch.
Sie können den Widerspruch zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten.
Achtung: Sie müssen den Widerspruch mindestens einmal speichern, sonst wird er nicht dauerhaft in ESF Bavaria hinterlegt.
Abbildung 2 Widerspruch bearbeiten
Haben Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt und die notwendigen Dokumente angehängt, klicken Sie auf die Schaltfläche "Antrag stellen".
Der Widerspruch ist somit in ESF Bavaria 2021 formunwirksam eingereicht und der zuständige Sachbearbeiter wird darüber informiert.
Bitte beachten Sie, dass für Widersprüche weiterhin das formale Formerfordernis nach § 70 Abs. 1 VwGO gilt. Bitte reichen Sie den Widerspruch deshalb parallel zur Beantragung in ESF-Bavaria 2021 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form ein. Dies kann beispielsweise per Post oder per Fax erfolgen. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail bzw. allein per ESF-Bavaria 2021 ist aktuell jedoch nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Widerspruchsfrist der formgerechte Eingang bei der Behörde entscheidend ist und nicht die alleinige Einstellung per ESF-Bavaria 2021. Nach formgerechter Einlegung des Widerspruchs können Sie sämtliche weitere Korrespondenz mit uns im Widerspruchsverfahren wieder ausschließlich per ESF-Bavaria 2021 führen, sofern gewünscht.