Bescheide und Mitteilungen von der Behörde erhalten

 

Was Sie wissen sollten

Mit dem System ESF Bavaria können Sie Projektanträge oder Verwendungsnachweise nicht nur elektronisch einreichen, sondern auch die Behörde übermittelt Antworten, Nachfragen oder Entscheidungen über das System.

Wichtig:
Nicht nur grundsätzliche Mitteilungen auf Ihre Anträge werden elektronisch übermittelt, sondern ESF Bavaria informiert Sie auch über andere wichtige Schritte und Projektstatuswechsel per E-Mail.
Halten Sie Ihren E-Mail-Account deshalb aktuell und erreichbar und rufen Sie bitte regelmäßig E-Mails ab!

Lesen Sie bitte alle Unterlagen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig durch!

Was Sie tun müssen

Loggen Sie sich regelmäßig, aber spätestens dann, wenn Sie per E-Mail informiert werden, in ESF Bavaria ein.

Dort finden Sie alle wichtigen Dokumente, Bescheide, Benachrichtigungen und Anträge und können diese über verschiedene Menüpunkte aufrufen:

  • den Arbeitskorb
  • die Projektansicht
  • das Postfach
  • die Wiedervorlage

 

Achtung!

Besonders wichtig sind die Mitteilungen, die im Dialog Wiedervorlage angezeigt werden, denn bei diesen Vorgängen müssen Sie eine Frist einhalten.

Überprüfen Sie deshalb bitte öfter, ob in den Wiedervorlagen Nachrichten vorhanden sind, bei denen Sie in einem bestimmten Zeitraum reagieren müssen!

 

Menüpunkte, in denen Nachrichten und Dokumente zu finden sind

Abbildung 1   Ablagemöglichkeiten von Behördenmitteilungen