Rechtsverbindliche Mitteilung an die Behörde senden

 

Was Sie wissen sollten

Über diese Benachrichtigungsfunktion können Sie projektrelevante Informationen an Ihren Sachbearbeiter bzw. die Behörde senden.

Die Angaben, die Sie in dieser Mitteilung machen, sind rechtlich verbindlich und sollten sorgfältig formuliert werden. 

 

Wichtig

Nur Benutzer, die das Recht

  • Projektträger verwalten und Projekte bearbeiten oder
  • Projekte bearbeiten

haben, können Nachrichten an die Behörde erstellen. Benutzer, die (nur) das Recht "nur Projektstammblätter bearbeiten" besitzen, können daher keine Nachrichten anlegen. 

 

Achtung!

Damit Sie die Nachricht auch absenden können, benötigen Sie zusätzlich ein gültiges authega-Konto.

 

Eine Nachricht kann nicht wieder gelöscht, sondern nur storniert werden.

Nach dem Storno wird die Nachricht in der Tabelle "Abgeschlossene Vorgänge" mit dem Vorgangsstatus = storniert angezeigt.

 

 

Was Sie tun müssen

Rufen Sie Ihr Projekt auf und klicken Sie im Dialog "Vorgangsbearbeitung" auf die Schaltfläche "Neuer Vorgang". Das System zeigt dann einen Dialog an, in dem Sie neue Vorgänge für das Projekt anlegen können.

 

Wählen Sie in der Liste den Vorgang rechtsverbindliche Mitteilung des Antragstellers aus.

Rechts wird die Zuordnung zu den thematischen Blöcken der Vorgangsübersicht angezeigt. Die Zuordnung erfolgt automatisch und deshalb sind die Felder inaktiv.

Klicken Sie auf die Schaltfläche "neuen Vorgang anlegen".

 

neuen Vorgang rechtsverbindliche Mitteilung anlegen

Abbildung 1   neuen Vorgang anlegen

 

Die Mitteilung wird erzeugt und angezeigt. Füllen Sie die Pflichtfelder aus und laden Sie ergänzende Dokumente hoch.

Sie können die Mitteilung zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten.

 

rechtsverbindliche Mitteilung bearbeiten und versenden

Abbildung 2   Mitteilung an die Behörde bearbeiten

 

Haben Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt und die notwendigen Dokumente angehängt, klicken Sie auf die Schaltfläche "Mitteilung senden".

Die Mitteilung ist somit gesendet und wird dem zuständigen Sachbearbeiter zugestellt.