Widerspruch einlegen
Was Sie wissen müssen
Mit dem System ESF Bavaria 2021 können Sie nicht nur Anträge oder Verwendungsnachweise elektronisch einreichen, sondern auch die Behörde übermittelt Antworten, Nachfragen oder Entscheidungen an Sie über das System.
Die wichtigsten Entscheidungen werden anhand von sogenannten Bescheiden mitgeteilt:
- Wird ein Förderungsantrag genehmigt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
- Wird ein Förderungsantrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Achtung! Sie haben das Recht, gegen jeden Bescheid einen Widerspruch einzulegen. Auf die hierbei einzuhaltenden Frist- und Formvoraussetzungen werden Sie zusätzlich zu dieser Online-Hilfe auch in der sog. Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides im Einzelnen hingewiesen.
Was Sie tun können
Widerspruch über ESF Bavaria 2021 einreichen
Ergänzend zu einer formwirksamen Widerspruchseinlegung (siehe hierzu unten) haben Sie die optionale Möglichkeit, einen Widerspruch zusätzlich formunwirksam über ESF Bavaria 2021 einzureichen.
Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche "Widerspruch". Das System zeigt den Dialog "Widerspruch" an.
Geben Sie wenn gewünscht eine Begründung Ihres Widerspruchs an und/ oder laden Sie ein entsprechendes Dokument in das System. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Speichern" können Sie den Widerspruch jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten und/ oder einreichen.
Wenn Sie Ihren Widerspruch an die Behörde übermitteln möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche "Antrag stellen". Ihr Widerspruch wird dem für Ihr Projekt zuständigen Sachbearbeiter übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für Widersprüche weiterhin das formale Formerfordernis nach § 70 Abs. 1 VwGO gilt. Bitte reichen Sie den Widerspruch deshalb parallel zur Beantragung in ESF-Bavaria 2021 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form ein. Dies kann beispielsweise per Post oder per Fax erfolgen. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail bzw. allein per ESF-Bavaria 2021 ist aktuell jedoch nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Widerspruchsfrist der formgerechte Eingang bei der Behörde entscheidend ist und nicht die alleinige Einstellung per ESF-Bavaria 2021. Nach formgerechter Einlegung des Widerspruchs können Sie sämtliche weitere Korrespondenz mit uns im Widerspruchsverfahren wieder ausschließlich per ESF-Bavaria 2021 führen, sofern gewünscht.
Abbildung 1 Widerspruch einreichen und begründen
Widerspruch stornieren
Haben Sie einen Widerspruch versehentlich oder irrtümlich in ESF Bavaria 2021 erzeugt, haben Sie die Möglichkeit, den Vorgang selbst wieder zu stornieren, solange Sie noch nicht auf "Antrag stellen" geklickt haben. Klicken Sie hierzu auf den Widerspruch, den Sie stornieren möchten. Das System zeigt den Dialog "Widerspruch" an.
Klicken Sie die Schaltfläche "Stornieren". Im angezeigten Popup-Dialog geben Sie den Grund für das Storno ein und klicken dann auf die Schaltfläche "Vorgang stornieren".
Abbildung 2 Widerspruch stornieren
Der Widerspruch ist storniert und wird in der Tabelle "Abgeschlossene Vorgänge" mit dem Vorgangsstatus = storniert angezeigt.