Gesamtverwendungsnachweis erstellen und einreichen
Was Sie wissen müssen
Im Gesamtverwendungsnachweis geben Sie die Daten des Ausbildungsendes an. Sie hinterlegen dort zum Beispiel das Ausbildungsendedatum, das Zwischenzeugnis oder auch einen Aufhebungsvertrag, falls das Ausbildungsverhältnis nicht erfolgreich beendet werden konnte.
Die Einreichung des Gesamtverwendungsnachweises löst nach der Genehmigung die Auszahlung des Zuschusses aus: das Geld wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Achtung!
Einen Gesamtverwendungsnachweis können Sie nur einmalig anlegen und einreichen!
Die Schaltfläche wird nach der Antragstellung nicht mehr angezeigt.
So lange sich der Gesamtverwendungsnachweis jedoch im Status = in Bearbeitung befindet, können Sie den Vorgang über die Schaltfläche "Stornieren" stornieren.
Was Sie tun müssen
Antrag anlegen und stellen
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Gesamtverwendungsnachweis". Das System zeigt dann das Antragsformular an.
Geben Sie Ihre Daten ein und laden Sie die geforderten Dokumente in das System. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Speichern" können Sie den Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten und/ oder einreichen.
Wenn Sie den Antrag an die Behörde übermitteln möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche "Antrag stellen". Ihr Antrag wird dem für Ihr Projekt zuständigen Sachbearbeiter übermittelt.
Abbildung 1 Gesamtverwendungsnachweis anlegen und stellen
Antrag stornieren
Klicken Sie auf den Gesamtverwendungsnachweis, den Sie stornieren möchten. Das System zeigt das Antragsformular an.
Klicken Sie die Schaltfläche "Stornieren". Im angezeigten Popup-Dialog geben Sie den Grund für das Storno ein und klicken dann auf die Schaltfläche "Vorgang stornieren".
Abbildung 2 Gesamtverwendungsnachweis stornieren
Der Antrag ist storniert und wird im Dialog "Vorgangsbearbeitung" in der Tabelle "Abgeschlossene Vorgänge" mit dem Vorgangsstatus = storniert angezeigt.
Die Schaltfläche "Gesamtverwendungsnachweis" wird wieder angezeigt, so dass Sie ggf. einen neuen Antrag anlegen können.