Aufenthaltsstatus

 

Was Sie wissen sollten

Jugendliche mit einem Fluchthintergrund können nach den Förderhinweisen „Fit for Work – Chance Ausbildung“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden, wenn sie sich mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten.

Maßgebend ist der Aufenthaltsstatus am Tag des im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Beginns der betrieblichen Ausbildung.

 

Ein gesicherter Aufenthaltsstatus liegt bei Jugendlichen aus Drittstaaten bspw. vor, wenn sie als Aufenthaltsdokument eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis vorweisen können.

Das Aufenthaltsdokument ist dem Förderantrag in gescannter Form beizufügen.

 

Hinweis

Geflüchtete, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist (Gestattete) oder Jugendliche, die sich als Geduldete in Deutschland aufhalten, zählen nicht zur förderfähigen Zielgruppe.

Die Vorlage einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung als Aufenthaltsdokument ist demnach nicht ausreichend, unabhängig davon, ob eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis eingetragen ist oder nicht.